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11:24 Uhr
19.04.2024

Verleumdung – Grund für fristlose Kündigung
Berlin, den 19.11.2010 Manch ein Vermieter mag seinen Mieter nicht. Und manch einer greift zu der Möglichkeit, ihn in Gegenwart Dritter schlecht zu machen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt: Aus ehrbaren Menschen werden Kriminelle, ein Wellness-Salon mutiert zum schmuddeligen Etablissement, rechtschaffene Händler entwickeln sich zu Dealern und ein Buchladen bekommt Sektencharakter.

Stehen solche haltlosen Behauptungen der Gewerbetätigkeit des Mieters entgegen oder schädigen sie gar, kann gemäß § 543 BGB eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Grund ist die Beschädigung der Vertrauensbasis durch den Vermieter, ohne die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Mieter unzumutbar ist.

Dabei muss sich im Hinblick auf die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit der gewissenhaften Abwägung der Interessen beider Parteien befasst werden. Wägend zu prüfen sind das Bestreben des Mieters, den Vertrag zu beenden und das Interesse des Vermieters am Bestehen des Mietverhältnisses. Dabei können auch vorausgegangene Verstöße gegen den Vertrag einbezogen werden, selbst wenn diese für sich betrachtet kein Grund für eine Kündigung sein würden.

Im konkreten Fall ließen die von einer Klägerin vorgebrachte Mobbing-Vorfälle durch den Vermieter eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses ableiten. Grund genug für eine außerordentliche Kündigung, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.09.2010 (Az: XII ZR 188/08).


Susanne Purol, Top-Immobilien GmbH Berlin
*topimmobilienXL*

Über TOP-Immobilien
Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein serviceorientiertes Team aus 12 Mitarbeitern. Angeführt wird das Unternehmen von Geschäftsführer Michael Schmidt, welcher auf über 20 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen (frei oder vermietet)) und auf Einfamilienhäuser spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Objekte aus Berlin und Potsdam samt Umland, Leipzig, Dresden und Ostsee im Großraum Rostock.

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Tel.: (030) 288 30 999
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