Politik - 10.02.2020 - 10:54:42
Wer eine Marke anmeldet, sollte auch die Absicht haben, sie zu nutzen. Wer die Marke nur in der Absicht hält, Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, handelt laut BGH-Urteil rechtsmissbräuchlich.
Nur der Inhaber einer Marke genießt auch den Markenschutz, d.h. nur er darf die Marke nutzen. Hat de... [weiterlesen]
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mtrlegal verfasst