Medizin - 13.02.2012 - 11:14:45
DTA nun auch in Bayern – empfindliche Rechnungskürzungen bei Papierabrechnung
Pflegedienste, die Leistungen nach § 105 SGB XI oder nach § 301 SGB V erbringen, müssen in den meisten Bundesländern seit dem Jahr 2005 die Leistungsabrechnung in einem verschlüsselten, elektronisch lesbaren Forma... [weiterlesen]
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