Eigentlich sollten vor allem älteren und behinderten Mietern in der Wohnungsbranche keinerlei Schwierigkeiten begegnen. Allerdings ist es oft der Fall, dass sich andere Mieter bei in diesem Bereich notwendigen Umbauvorhaben beschweren. Das Immobilienportal **myimmo* rel= nofollow >**myimmo* informiert über die juristische Sachlage.
Ältere Menschen und Mieter mit Behinderungen haben es in Wohnhäusern sowie mit der Eigentümergemeinschaft bei Wohnungseigentum nicht immer leicht. Ausstattungen wie Rampen oder elektrische Treppenlifts sollten laut Rechtslage überall ermöglicht werden und somit ein sogenanntes „Wohnen ohne Barrieren“ garantieren. Oft reagieren andere Mieter auf die Bauvorhaben allerdings mit Ärger und Beschwerden. Betroffene können bei Weigerungen der Eigentümergemeinschaft ihr Recht jedoch grundsätzlich einklagen.
Generell sollte jedoch versucht werden, hier zunächst auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Außerdem wird durch diverse Rechtsstreitigkeiten die Wohnatmosphäre nur unnötig belastet. Der Aufwand für bestimmte Vorrichtungen in der Wohnung ( **myimmo*/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung rel= nofollow >*myimmo*/ratgeber/immo...immobilien-lexikon/wohnung ) oder im Wohnhaus ist oft eher gering und die Kosten müssen laut Verbraucherschutz vom Betroffenen sogar selbst gedeckt werden.
Der Verbraucherschutzverein empfiehlt prinzipiell derartigen Situationen vorzubeugen und nicht erst auf mögliche Ansprüche oder Klagen zu warten. Stattdessen kann ein gewisser Standard kontinuierlich geschaffen werden. Gerade bei anfallenden Renovierungen und anderen nötigen Bauvorhaben können hinderliche Barrieren leicht beseitigt werden. So sollte es beispielsweise bei durchgeführten Modernisierungsarbeiten kein Problem darstellen, etwaige schwierige Stufen zu entfernen oder für optimale Beleuchtung zu sorgen. Entsprechende Überzeugungsarbeit ist hier jedoch in vielen Situationen nach wie vor unumgänglich.
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