Bundesgerichtshof bestätigt: Die Rechte an den deutschen Markennamen DISG® und DISG-Training® stehen Inscape Publishing zu.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Persolog GmbH, Remchingen, die Rechte an den deutschen Markennamen DISG® und DISG-Training® an die Inscape Publishing Inc., Minneapolis (Minnesota, USA), übertragen muss. Folglich dürfen fortan nur noch Inscape und von dem Unternehmen autorisierte Partner Produkte mit diesen Markennamen in Deutschland vertreiben. Persolog zählt nicht hierzu.
Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Inscape und Persolog, der Nachfolgeorganisation eines ehemaligen Inscape-Lizenznehmers, zu Ende. Dieser hat folgende Wurzeln: Der in den 80er-Jahren in den USA entwickelte und in Deutschland unter den Namen DISG sowie DiSC bekannt gewordene Persönlichkeitstest wurde zunächst nur unter dem Namen DiSC von der Carlson Learning Company, dem juristischen Vorgänger von Inscape, vermarktet. Anfang der 90er-Jahre ließ der damalige deutsche Lizenznehmer ohne Wissen und Zustimmung des Lizenzgebers die Markennamen DISG® und DISG-Training® beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen und vermarktete fortan den Test sowie die hierauf basierenden Trainings unter diesen Namen. Nachdem 2003 die Geschäftsbeziehung zwischen Inscape und seinem bisherigen Lizenznehmer beendet war, ließ sich Persolog diese Namen übertragen und nutzte sie, laut Hans Jakob Walhovd, Managing Director der europäischen Inscape-Tochter Inscape Partners International ApS, Taastrup (Dänemark), fortan für eigene Produkte – „also für das Vermarkten von Produkten, die nicht von Inscape waren und zuvor auch nicht den Namen DISG getragen hatten“.
Dies führte, so Walhovd, „bei unseren Kunden im deutschsprachigen Raum immer wieder zu Verwirrung. Viele dachten, DiSC und DISG seien identische Produkte, auch wegen derselben Aussprache der Namen, obwohl beide – vereinfacht formuliert – sich nur weitgehend auf dieselben psychologischen Theorien beziehen.“ Entsprechend erfreut ist der Inscape-Sprecher darüber, dass das BGH nun Inscape als Inhaber der Marken bestätigt und Persolog zur Herausgabe des Markennamens DISG verurteilt hat. „Das sorgt für Klarheit und Transparenz im Markt.“
Für Trainer und Berater bedeutet dies: Sie dürfen fortan mit dem Markennamen DISG nur noch Inscape-Produkte anbieten und vermarkten. Für Lizenznehmer von Persolog gilt: Sie können zwar weiterhin die Persolog-Produkte anbieten — sie dürfen diese aber nicht mehr mit den Markennamen DISG und DISG-Training bewerben. Hieraus könnten, so Marktkenner, für manche Trainer und Berater Nachteile erwachsen, da DISG beziehungsweise DiSC eine im deutschsprachigen Raum sehr etablierte Marke ist, die eine hohe Akzeptanz bei Firmenkunden hat.
Wert legt Inscape Publishing denn auch darauf, dass es nicht ein Ziel des Rechtstreits gewesen sei, „Trainern und Beratern, die oft schon seit Jahren mit DISG arbeiten, eine Säule ihrer beruflichen Existenz zu entziehen“. Schließlich hätten sie mit dazu beigetragen, „dass sich DISG zu einer starken Marke in Deutschland entwickelt hat“, wie Hans Jakob Walhovd betont. „Wichtig war uns vielmehr, einen jahrelangen Schwebezustand zu beenden, in dem unsere Lizenznehmer ihren Kunden immer wieder erklären mussten, was der Unterschied zwischen DISG und DiSC ist und dass der DiSC-Test das Original sei.“ Entsprechend kooperativ werde Inscape sein, wenn Trainer, die bisher als DISG-Trainer am Markt aufgetreten seien und diese Bezeichnung nun nicht mehr führen dürfen, eine DISG- beziehungsweise DiSC-Zertifizierung erwerben möchten – zum Beispiel bei den aktuellen Inscape-Kooperationspartnern in Deutschland Voss+Partner, Hamburg (*voss-training*), und GEDAM ManagementTools, Sulzfeld (*gedam*). Entsprechendes gelte selbstverständlich für Unternehmen.