Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung müssen Versicherte einige Dinge beachten. Hierzu zählen insbesondere die Kündigungsfristen, die beachtet werden müssen. Eine ordentliche Kündigung des bisherigen Versicherers ist meist zum Jahresende möglich, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden muss. Es gibt allerdings auch Verträge, die eine längere Vertragsbindung vorsehen. Hier kann ordentlich frühestens nach drei bis fünf Jahren gekündigt werden. Versicherte sollten sich bereits im Vorfeld über eben diese Fristen informieren.
Des Weiteren besteht generell die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese wird immer dann möglich, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung erhöht worden sind. Eine fristgemäße Kündigung vor dem Wechsel der privaten Krankenversicherung ist schon deshalb sinnvoll und wichtig, weil dadurch die Gefahr der doppelten Beitragszahlung ausgemerzt wird.
Ein weiterer Schritt, um den Wechsel der privaten Krankenversicherung voranzutreiben, ist ein umfassender Vergleich der verschiedenen Leistungen und Beiträge. Denn die privaten Versicherer stehen in direktem Wettbewerb zueinander und werden deshalb stets bemüht sein, ihren Versicherten möglichst günstige Beiträge und umfassende Leistungen zu gewähren. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass die bisher angesparten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden können. Diese Ausnahmeregelung galt lediglich im ersten Halbjahr diesen Jahres, wenn in den Basistarif einer anderen Versicherung gewechselt wurde.
Außerdem kann es gerade bei älteren Versicherten schnell zu erhöhten Beiträgen kommen. Denn in diesem Fall ist es so, dass die Beiträge beim Wechsel der privaten Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Eintrittsalters berechnet werden, das logischerweise höher liegt, als beim Abschluss der bisherigen Versicherung. Auch mittlerweile aufgetretene Erkrankungen können die Beiträge erhöhen. Deshalb sollte der Wechsel nur erfolgen, wenn der Vergleich ergeben hat, dass man mit diesem günstiger fahren kann.