Das Angebot ist groß, aktuell gibt es 150 gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland. Ein Krankenversicherungswechsel ist ohne großen bürokratischen Arbeitsaufwand möglich. Sie müssen gegebenenfalls eine Dreimonatsfrist beachten.
Wie bei Verträgen üblich, sind nicht zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Kündigungsfristen einzuhalten. Sie ist 2 Monate zum Ende des Monats. Geht die Kündigung also bspw. im Februar ein, kann man zum 01.Juli wechseln. Vor dem Wechsel kann man die Leistungen der verschiedenen Versicherungen gegenüberstellen. Der Krankenkassenvergleich schafft die Basis, für einen späteren Krankenversicherungswechsel. Wenn die GKV zwar von Gesetzes wegen die identischen Basisleistungen bieten müssen, so gibt es dennoch jede Menge Unterschiede der GKV. Gesetzliche Krankenkassen dürfen gesetzlich Versicherten eine neue Mitgliedschaft keinesfalls vorenthalten. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist jeder minimal 18 Monate gebunden. Unter bestimmten Umständen, kann vorher gekündigt werden.
Beendigung des Versicherungsverhältnisses und Neuversicherung
Sobald die Vertragsbedingungen verändert werden, kann auch jemand, der noch nicht 18 Monate bei der Gesetzliche Krankenversicherung versichert war, wechseln. Wenn jemand in die private Krankenkasse (PKV) wechseln möchte, kann er das bei Änderung vom Angestelltenverhältnis in eine selbständige Tätigkeit sofort tun, auch ohne Einhaltung einer Bindefrist. Bei der Steigerung des üblichen Beitragssatzes gilt dies allerdings nicht. Als zum 01.01.2011 auf 15,5 % angepasst wurde, durfte man keineswegs außerordentlich kündigen. Ein Wechsel ist nur bei einer Änderung des Beitrags machbar. Man sollte aber einen Krankenversicherungsvergleich vornehmen. Ebenfalls ein Tarifwechsel innerhalb derselben privaten Krankenkasse kann helfen, sodass man nicht die Versicherung wechseln muss. Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Der Entschluss ist oft nicht leicht. Mehr Infos finden Sie unter **krankenversicherung-wechsel* rel= nofollow >**krankenversicherung-wechsel*.