Eine WEG-Verwaltung (Hausverwaltung) sollte das Recht bekommen, online Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Dies fordert Steffen Haase vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) im Interview mit dem Internetportal weg-hausverwaltung.net. Gemeinsam mit dem Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) spricht sich der DDIV für einen schnellen und unkomplizierten Zugriff der Hausverwalter auf die Eigentumsdaten der Grundbücher aus, wofür bisher ein Behördengang beziehungsweise ein postalischer Antrag nötig ist. Wo ein berechtigtes Interesse besteht, darf nach geltender Rechtslage bereits offline Einsicht in die Bücher genommen werden – jedoch sehen die Verbände nicht ein, warum dies nicht für die Internetgrundbücher gelten soll. Das vollständige Interview des DDIV-Sprecher Haase mit dem Internetportal, das über alle Facetten der WEG-Verwaltung berichtet, ist unter < *weg-hausverwaltung* alt= WEG-Hausverwaltung Blog > weg-hausverwaltung.net</a> nachzulesen.
Schneller und einfacherer Zugang der WEG-Verwaltung zu Informationen
Dass sich eine Hausverwaltung im Grundbuch über die Eigentumsverhältnisse informieren kann, ist vor allem wichtig, damit der Verwalter alle Eigentümer zu den regelmäßig stattfindenden Versammlungen einladen kann und feststellen kann, ob eine Eigentümerversammlung beschlussfähig ist. Diese notwendige Einsichtnahme durch die WEG-Verwaltung ist bislang nur auf dem klassischen Wege möglich. Wenn der Zugriff auf die Daten künftig auch online ermöglicht würde, dann könnte dies die Verwaltungsabläufe erheblich beschleunigen und vereinfachen. Wenn eine WEG-Verwaltung dadurch effizienter arbeitet, profitieren davon auch die Eigentümer der Wohnungen.
Ein weiterer Gesichtspunkt sind die Kosten: Ein Hausverwalter, der sich regelmäßig einen Grundbuchauszug geben lässt, um auf dem neuesten Stand zu bleiben, zahlt dafür jedes Mal zehn Euro Gerichtsgebühren. Bei der Online-Grundbucheinsicht entfällt diese Gebühr. Bei der persönlichen Einsichtnahme durch die WEG-Verwaltung fallen jedoch insbesondere Kosten in Form von Zeit an – natürlich auch für die Mitarbeiter des Grundbuchamts. Die Zeitersparnis auf allen Seiten durch die Zulassung der Internet-Grundbucheinsicht wäre beträchtlich.
Klare Regeln zum Schutz der Verbraucher
Bedenken, nach denen der Verwalterzugang zum Grundbuch zur Folge hätte, dass beliebige Personen Einblick erhalten könnten, treten DDIV und BVI in einer gemeinsamen Erklärung entgegen. Zwar sei es richtig, dass Hausverwalter keine geschützte Berufsbezeichnung sei und damit der Kreis der Berechtigten zu weit gezogen werden könnte, wenn jede WEG-Verwaltung ein Einsichtsrecht erhielte. Jedoch wollen die Verbände dem vorbeugen, indem der Grundbucheinblick jenen Hausverwaltern vorbehalten werden soll, die zum einen hauptberuflich verwalten und zum anderen einem der beiden Verwalterverbände angehören. So würden nur etablierte WEG-Verwalter einbezogen. Ohnehin befürworten laut DDIV-Sprecher Haase sowohl sein eigener Verband als auch der BVI die Festlegung bindender Voraussetzungen für die Tätigkeit als Hausverwalter.
Informationen zur Betreiberin des Internetportals
Die Wohnbau Service Bonn GmbH, die das Portal weg-hausverwaltung*betreibt, ist seit 90 Jahren in der WEG-Verwaltung tätig. Weitere Geschäftsbereiche des Unternehmens sind neben der Vermietung auch Altbausanierung und Neubau. Wohnbau Service bewirtschaftet gut 17.000 eigene Wohnungen. Hinzu kommen noch 3.700 zusätzliche Wohneinheiten für Dritte, insgesamt also fast 21.000.