Die private Haftpflicht ist im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflicht keine Pflichtversicherung. Dennoch sollten Verbraucher darüber nachdenken, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, da diese nicht nur die kaputte Blumenvase oder den ruinierten Teppich ersetzt, sondern einen allumfassenden Schutz bietet, wie das Verbraucherportal **geld* rel= nofollow >**geld* recherchierte.
Im Allgemeinen können die „kleineren“ Schäden häufig problemlos über die Versicherung reguliert werden. Wenn Kinder den Fußball gegen die Fensterscheibe kicken oder der Gast seinen Wein auf dem neuen Teppich verschüttet, greift der Schutz der Versicherung. Schwieriger wird es, wenn Personen zu Schaden kommen. Dies passiert nicht seltener, denkt man nur an rasende Skifahrer auf der Piste oder an den Radfahrer, der durch eine kurze Unaufmerksamkeit einen Fußgänger anfährt. In solchen Fällen des „unvorsichtigen Handelns“ müssen die Verursacher für den entstanden Schaden aufkommen. Im Ernstfall kann das sehr teuer werden, besonders wenn der Geschädigte durch den Unfall behindert oder dauerhaft arbeitsunfähig wird. Denn der Verursacher haftet ein Leben lang und mit seinem gesamten Vermögen.
Für verantwortungsbewusste Verbraucher ist es daher ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, da diese in genau solchen Fällen greift. Der Schutz gilt rund um die Uhr und ist sogar bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt gültig. Die Familie samt schulpflichtigen Kindern ist mitversichert, auch wenn sich die Sprößlinge bereits in der direkt an die Schule anschließenden Erstausbildung wie Studium oder Lehre befinden.
Weitere freiwillige Versicherungen sind die Tierhalterhaftpflicht ( **geld*/tierhalterhaftpflicht.html rel= nofollow >**geld*/tierhalterhaftpflicht.html ) und die Bauherrenhaftpflicht, deren Abschluss für Betroffene ebenso empfehlenswert ist.
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Lisa Neumann
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