Kinderlachen empfinden die meisten Menschen wohl als ein angenehmes, wenn nicht sogar ansteckendes Geräusch. In manchen Nachbarschaften führt der durch Kinder verursachte Lärm jedoch zu Beschwerden und sogar zu Klagen. Kürzlich wurde daher ein Gesetz beschlossen, nach dem Kinderlärm in der Regel keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstellt. Das Immobilienportal myimmo*beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung des Bundestages.
Durch Maßnahmen zum Schallschutz ( **myimmo*/ratgeber/mietkaution rel= nofollow >**myimmo*/ratgeber/mietkaution ) wird die Beeinträchtigung durch Lärm von Flughäfen, stark befahrenen Straßen oder Diskotheken gemindert. Manche Bürger fühlten sich allerdings auch regelmäßig durch die Geräusche, die von Kindertagesstätten oder Spielplätzen ausgehen, in so erheblichem Maße gestört, dass sie vor Gericht zogen. Infolgedessen wurde im Sinne einer kinderfreundlichen Gesellschaft eine Gesetzesänderung angestrebt, denn wenngleich die Aktivitäten von Kindern zum Teil mit beachtlichen Lärmpegeln verbunden sind, erscheint eine Einstufung als Belästigung in der Regel nicht gerechtfertigt.
Der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, dass die Geräusche auf Spielplätzen oder in Kindergärten nicht als schädliche Umwelteinwirkung eingeordnet werden sollen, und dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ zugestimmt. Die Meinungen zu dieser Entscheidung gehen auseinander.
Der Rechtsanwalt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund beurteilt die Änderung als positiv, da die von Kindern verursachten Geräusche nicht mit dem Lärm von Diskotheken oder Kläranlagen gleichzusetzen seien. Generell gelte jedoch weiterhin das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie Alexander Kukk, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, betont.
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