Bei einem Tag der Offenen Tür in Unternehmen müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen berücksichtigt werden, die Grundregel lautet: Besichtigung ja, aber ohne Beratung und Verkauf. Darauf weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.
So darf bei der Veranstaltung keinerlei Geschäftsverkehr stattfinden, es ist lediglich gestattet, eigene Waren zu zeigen. Verkaufsgespräche, das Angebot von Bestellformularen oder die Vorbereitung von Geschäftsabschlüssen sind tabu.
Bereits bei der Ankündigung in der Werbung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass am Tag der Offenen Tür keine Beratung und kein Verkauf stattfinden.
Während der Öffnungszeiten stecken die Fallen dann oft im Detail: Eine Anprobe von Kleidern ist in Bekleidungsgeschäften ebenso verboten wie Probefahrten bei Autohäusern. Die Auslage von Prospekten dagegen ist grundsätzlich rechtens, sie dürfen aber kein Bestell- oder Reservierungsformular enthalten.
Die strikte Abgrenzung zu Beratung und Verkauf gilt auch beim Personal: Für die Beaufsichtigung der Waren und des Geschäfts sollte man ausschließlich neutrale, externe Personen einsetzten. Auf keinen Fall darf Beratungs- und Verkaufspersonal am Tag der Offenen Tür eingesetzt werden – außerhalb der Ladenöffnungszeiten ist für Verkäufer Kundenkontakt tabu.
Bei Verstößen gegen die Ladenschluss- bzw. Ladenöffnungsgesetze drohen Geldbußen und auch wettbewerbsrechtliche Konflikte mit der Konkurrenz sind denkbar.
Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH. Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.
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