Anleger müssen Entschädigung bei isländischer Einlagensicherung beantragen
Stuttgart, den 10.10.2008: Noch im August blickte die isländische Kaupthing-Bank auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr auf dem deutschen Markt zurück und warb mit garantiertem Zinssatz von 5,65% bis 2012 – auch für Neukunden. „Diese ungewöhnlich langfristige Garantie hat unsere Kunden überzeugt. Sie werden im Garantiezeitraum immer an der Spitze des Zinswettbewerbs liegen – und das ganz einfach und transparent, ohne jede Beschränkung“, so der deutsche Managing Director Michael Kramer damals (Kaupthing-Pressemitteilung vom 21.08.2008). Jetzt steht das Geldinstitut vor der Pleite und wurde gestern unter Staatsaufsicht gestellt. Auch die Konten von mehr als 30.000 deutschen Anlegern sind eingefroren, ein Zugriff ist zurzeit nicht möglich.
Das isländische Unternehmen lockte stets mit lukrativen Zinsen für Tagesgeldkonten, galt aber als Risikobank. Aufgrund des Status als Auslandsbank profitiert sie auch nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel. „Die Kaupthing-Bank ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich an die Isländische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Heinz Steinhübel.
Der Stuttgarter Anwalt rät Kunden in einem solchen Falle zu Rechtsbeistand. Ist das Geldinstitut endgültig pleite, hat zwar jeder Anleger Anspruch auf Entschädigung, jedoch muss dieser Anspruch erst geltend gemacht werden. „Jetzt abzuwarten und nichts zu tun, ist nicht der richtige Weg“, lautet seine Warnung. „Die Anleger müssen aktiv handeln, um ein Anrecht auf ihr Vermögen zu haben und den Schaden einzudämmen. Ohne Antrag bei der Isländischen Einlagensicherung fließt auch kein Geld.“
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
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