Bei der Sanierung einer Denkmalimmobilie gibt es vieles zu beachten so die Immovaria GmbH Nürnberg
Nürnberg - Bei Denkmalschutz Immobilien fallen je nach Zustand und Größe des Objekts eine Vielzahl an Wiederherstellungsarbeiten an. Je nach Gebäude und Besonderheiten gelten hier für die einzelnen wiederherzustellenden Teile des Objekts einzelne Regelungen so die Meinung der Immovaria GmbH Nürnberg.
Die Immovaria GmbH ist der Meinung das es Relevant ist inwieweit nach historischen Dokumenten einzelne Elemente vorgeben werden. Wurden z. B. die Fenster ursprünglich auf Holzrahmen ausgelegt, ist damit zu rechnen, dass auch wieder Fenster mit Holzrahmen eingebaut werden müssen. Vor der Sanierung stimmt sich das Amt für Denkmalschutz mit dem Bauträger ab und während der gesamten Sanierung überwacht es die genehmigten Arbeiten. All diese Schritte werden von den Experten der Immovaria GmbH begleitet. Dies soll die korrekte Wiederherstellung sichern und garantiert, dass die Sanierungskosten auch später vollständig steuerlich absetzbar sind.
Die Sanierung ist in der Regel immer eine Kernsanierung. Laut Immovaria GmbH bedeutet dies, dass die Gebäudeteile, die nach den Richtlinien des Denkmalschutzes erhalten werden müssen, saniert und restauriert werden. Die anderen Gebäudeteile und die gesamte Technik werden auf den neuesten Stand gebracht und entsprechen Neubauzustand. Beim Erhalt der alten Mauern und Decken können u. U. die neuesten Werte für Schall- und Dämmschutz nicht ganz erreicht werden so die Meinung der Experten der Immovaria GmbH Nürnberb weiter.
Sanierungskostenanteil bei Immobilien unter Denkmalschutz
Der Sanierungskostenanteil ist der Anteil am Kaufpreis der gesamten Immobilie, den der Käufer nach dem Erwerb steuerlich geltend machen kann so die Immovaria GmbH. Voraussetzung für die Abschreibung ist allerdings eine vorherige Absprache mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz über die auszuführenden Arbeiten der Sanierung. Hierbei stehen die Experten der Immovaria GmbH beratend zur Seite. Die in diesem Rahmen abgesprochenen Arbeiten werden als Sanierungskosten anerkannt. Sollten während der Sanierung zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, werden diese in Absprache mit dem Denkmalamt ebenfalls als Sanierungskosten anerkannt, wenn Sie zwingend für den Erhalt des Objekts notwendig sind. Der im Vorfeld einer Denkmalsanierung angegebene Prozentsatz an Sanierungskosten im Kaufpreis ist daher nicht bindend, sondern kann sich im Zuge der Sanierung sowohl nach oben als auch nach untern verändern. Meist sind diese Veränderungen aber geringfügig, da im Vorfeld die wesentlichen Arbeiten ja schon mit dem Denkmalamt abgesprochen wurden.
Die Immovaria GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermarktung hochwertiger Bestandsimmobilien spezialisiert hat. Dabei konzentriert sich die Immovaria GmbH auf die Projektierung von Mehrfamilienhäusern. Der Schwerpunkt liegt auf Gründerzeithäusern und Wohnensembles der sechziger und siebziger Jahre bis hin zu attraktiven Neubauten, die an Mieter, Kapitalanleger und Eigennutzer verkauft werden. Das Hauptgeschäftsfeld der Immovaria GmbH liegt im Refurbishment von Bestandsimmobilien, d.h. in der Fortentwicklung und der Modernisierung von Wohnraum. Dabei vermarktet die Immovaria GmbH nur in guten und sehr guten Lagen der deutschen Großstädte und behauptet sich seit Jahren erfolgreich auf dem Immobilienmarkt. Des Weiteren projektiert die Immovaria GmbH auch deutschlandweit Bestandsimmobilien mit außergewöhnlichem Renditepotenzial, prüft Mikro- und Makrostandort der jeweiligen Immobilie und erarbeitet passgenaue Sanierungskonzepte. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg.
Immovaria GmbH
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Fon: 0911 2398330
Fax: 0911 23992019
E-Mail: info@immovaria.net