Steigende Beitragssätze und immer neue Zusatzbeiträge schüren den Wunsch nach Einsparmöglichkeiten bei der gesetzlichen Krankenkasse seitens der Versicherten. Eine solche Chance, zumindest einen Teil der Versicherungskosten wieder gut zu machen, sind Wahltarife mit Beitragsrückzahlung, die von einigen Krankenversicherungen angeboten werden. Das Finanzportal **geld* rel= nofollow >**geld* stellt diese speziellen Tarife vor, die unter Auflage von strengen Konditionen mit verführerischen Prämien locken.
Grundvoraussetzung für den Erhalt der Prämie ist zunächst, dass mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen im gesamten Jahr keinerlei weitere medizinische Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dies gilt ebenso für mitversicherte Familienmitglieder, bei denen jedweder Arztbesuch zum Verlust der Prämie führt. Eine Ausnahme bilden dabei mitversicherte Kinder unter 18 Jahren, die alle Leistungen beanspruchen können ohne die Auszahlung der Prämie zu beeinflussen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Krankenkasse, beträgt jedoch maximal einen Monatsbeitrag der gesetzliche Krankenversicherungen ( **geld*/gesetzliche-krankenversicherung.html rel= nofollow >**geld*/gesetzliche-krankenversicherung.html ) pro Jahr.
Je nach Krankenkasse wird der Arbeitgeberanteil an diesem Beitrag mit einbezogen oder außen vor gelassen. Bei einigen Versicherungen steigt die Höhe des erstatteten Betrages zudem von Jahr zu Jahr, sodass die volle Höhe der Prämie erst im dritten Jahr ausgezahlt wird. Mit dem Wechsel in einen entsprechenden Tarif binden sich Versicherte für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse. Selbst bei Streichungen im Leistungskatalog oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen besteht kein Kündigungsrecht.
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