EUBSA wurde von einem namhaften deutschen Industriekonzern mit Ermittlungen beauftragt, weil die Konzernzentrale eine illegale Tätigkeit eines ehemaligen Mitarbeiters vermutete.
Ein EUBSA-Ermittlungsteam suchte die leitenden Konzernvertreter in deren süddeutscher Unternehmenszentrale auf. Die Konzernvertreter schilderten das Problem: „Der Professor“, so wollen wir den Täter nennen, ein ehemals leitender Vertriebsmanager des Konzerns, der einige Zeit vorher aus dem Unternehmen ausgeschieden war, wurde verdächtigt, für eine Konkurrenzfirma tätig zu werden und dabei entsprechende Konkurrenzprodukte zu vertreiben, entgegen einer gültigen Wettbewerbsklausel, die es ihm untersagte, in der gleichen Branche, ob selbständig oder als Angestellter tätig zu sein. Dies stellte einen schwerwiegenden Vertragsbruch vor.
Die Ehefrau des „Professors“ führte ein ausländisches Unternehmen, das zufälligerweise genau die Produkte vertrieb, welche der Professor nicht mehr hätte verkaufen dürfen. Der Verdacht lag nahe, dass der Professor für die Ehefrau als Verkäufer tätig war und darüber hinaus, dass in dieser Firma Firmenwissen unserer Auftraggeber verwandt wurde.
Die EUBSA-Ermittler nahmen die entsprechenden Daten auf, machten sich im Unternehmen über die entsprechenden Produkte kundig, und begaben sich dann in die EUBSA Zentrale, wo das Problem unter verschiedenen Spezialisten besprochen und eine mögliche Vorgehensweise ausgearbeitet wurde. Der so erarbeitete Ermittlungsplan stellte EUBSA dem Konzern vor, der Konzern erteilte EUBSA den Auftrag für Ermittlungen gegen den Professor nebst Gattin.
Als Erstes wurden Hintergrundermittlungen über das Unternehmen der Gattin des Professors angestellt, eine englische Limited, welche auf die Ehefrau des Professors angemeldet war. Die Dame arbeitete früher selbst ebenfalls im Konzern (unserer Auftraggeber), schied aber schon einige Zeit vor dem Professor aus dem Unternehmen aus.
Der Konzern vermutete, dass hinter der Firma der Gattin der Professor selbst stehe, weil das Unternehmen exakt Produkte aus dem ehemaligen Produktfeld des Professors vertrieb.
Die Recherchen und Ermittlungen gingen über einige Wochen und erstreckten sich über England und Deutschland sowie China.
Die Aufgabe von EUBSA bestand darin, die wettbewerbswidrige Tätigkeit nachzuweisen und den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Professor geheimes Firmenwissen verwendete, welches er aus seiner Tätigkeit als Vertriebsmanager erlangte.
EUBSA stellte über eine Tarnfirma eine gut vorbereitete Scheinanfrage an das Unternehmen der Professor-Gattin, über eine geeignete Tarnfirma der Brillstein Gruppe ausserhalb Deutschlands, und bekundete Kaufinteresse an den betreffenden Produkten; es wurde ein sehr lukratives Geschäft in Aussicht gestellt. Zunächst bestand der Kontakt nur mit der Ehefrau, von dem Professor war nichts zu hören; Telefonate fanden statt und E-Mails wurden ausgetauscht, die Ermittler erhielten ein erstes Angebot und Produktinformationen, Verkaufsbroschüren.
Im Verlauf der Ermittlungen gab es mehrere Treffen in Deutschland und im Ausland mit dem Professor und seiner Ehefrau, in einem Restaurant, in Geschäftsräumen des auszuforschenden Unternehmens und in Räumen der EUBSA Tarnfirma. Der Professor war zunächst sehr misstrauisch und vorsichtig und hielt sich im Hintergrund, vielleicht weil er mit einer Aktion des ehemaligen Arbeitgebers rechnete und schickte seine Frau die ja Geschäftsführerin war in den Gesprächen vor; er wartete meist im Auto draussen, die Ermittler konnten ihn aber zweifelsfrei anhand eines Fotos aus den Ermittlungsakten identifizieren.
Bei dem entscheidenden Termin in der EUBSA Tarnfirma erschien dann aber auch der Professor selbst, weil über die Ermittler mitgeteilt wurde, dass man einige technische Produktfragen besprechen wolle, in der Absicht den Professor aus der Reserve zu locken, die Ehefrau teilte erwartungsgemäß mit, dass dafür ihr Ehemann, der Professor, zuständig sei, er sei Produktexperte. Bei diesem Gespräch wurde durch Zeugen und Videobeweis der Nachweis für die illegale Tätigkeit des Professors erbracht, durch Aussagen des Professors, die er dort tätigte und Unterlagen die er aushändigte. Es wurde erneut Kaufinteresse bekundet und ein Vorvertrag in Aussicht gestellt und vereinbart, dass der Professor Produktmuster herausgibt, bei einem erneuten Treffen in der Tarnfirma wurden dann die Produktmuster vom Professor an die Ermittler ausgehändigt, alles wurde beweiskräftig dokumentiert.
Die Muster, Produktinformationen und Verkaufsbroschüren wurden von EUBSA dem Konzern ausgehändigt und von dort aus überprüft und analysiert, es konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Produktmuster des Professors mit Betriebsgeheimnissen des Konzerns unserer Auftraggeber hergestellt wurden und dass sogar konzerneigene Produktbilder und Produktbeschreibungen verwandt wurden.
Die EUBSA Ermittler haben ganze Arbeit geleistet und die Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen, der Konzern leitete rechtliche Schritte gegen den „Professor“ ein.