Der Europäische Gerichtshof hat heute erneut eine für deutsche Autofahrer wichtige Entscheidung verkündet. Danach kann ein Deutscher, dem wegen mangelnder Eignung (etwa wegen Trunkenheit, wegen Drogenkomsum oder wegen zu vieler Punkte in Flensburg) die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, nach Ablauf einer gerichtlich verhängten Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland eine auch in Deutschland rechtswirksame Fahrerlaubnis ohne Probleme erwerben, auch wenn dort die hiesigen Bedingungen, insbesondere die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU = sogenannter Idiotentest) nicht eingefordert werden.
Im konkreten Fall hatte ein in Bayern lebender deutscher Staatsbürger nach Ablauf einer 18-monatigen Sperre in seinem neuen Wohnsitzland in Österreich den Führerschein gemacht. Den wollte ein bayerisches Landratsamt nicht anerkennen, weil der Mann sich in Deutschland einer MPU hätte unterziehen müssen. Das aber kann die Behörde nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss des EuGH bei einem ausländischen EU-Führerschein aber gerade nicht verlangen.
Zum Führerschein ohne MPU mit Garantie.
Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Luxemburger Urteil vom 26.Juli 2008 zum rechts missbräuchlichen Führerschein-Erwerb im Nachbarland klare Spielregeln geschaffen. Wer eine EU Fahrerlaubnis erwirbt muss sich Regel-konform Verhalten um einen Führerschein ohne ein positives MPU Gutachten in Deutschland umgeschrieben zu bekommen. Es ist sogar so, dass Ihr Führerschein unter Garantie anerkannt werden muss.
Nach aktuellen Informationen aus Brüssel und der Analyse des EUGH-Urteils zum Führerscheinerwerb vom 26.06.2008 durch Rechtsexperten und EU Verkehrsjuristen steht nun fest, das die Nutzung von EU Führerscheinen nicht untersagt werden darf, so diese unter Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden Landes erworben wurden. Jedoch darf die Nutzung einer Fahrerlaubnis untersagt werden so diese in der Sperrfrist oder ohne einen ordentlichen Wohnsitz erfolgte.
Das Bundesverkehrsministerium und auch der ADAC schweigt sich zu dieser Thematik bisweilen aus und war bislang nicht bereit unsere juristischen Anfragen zur Rechtsgültigkeit aufgrund der Brüssler Feststellung der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse einzugehen. Die Konsequenz aus diesem Urteil: Die Führerscheinstellen in Deutschland müssen Fahrerlaubnisse aus Polen und anderen EU-Ländern trotz angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten akzeptieren als auch umschreiben. Erst wenn erneute Eignungszweifel bekannt werden dürfen deutsche Fahrerlaubnisbehörden die charakterliche Fahrtauglichkeit anzweifeln.
*fahrschule-eu*
Nach geltenden Recht ist ein deutscher Bürger dem deutschen Staat gegenüber nicht verpflichtet die Gründe der privaten Wohnsitznahme in mehren Ländern zu rechtfertigen auch wenn der Verdacht nahe liegt, der Nebenwohnsitz dient dem Erwerb der Fahrerlaubnis. Insoweit darf Deutschland einen deutschen Bürger auch wenn dieser nachweislich in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, die Nutzung der Fahrerlaubnis nicht untersagen.
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Fahrschule EU
EU-Führerschein mit Garantie
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Tel.- Nr.: + 49 (0)177 8134540
Die Fahrschule-Eu*informiert und berät umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa und gibt hierfür auch eine Garantie. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Fahrschule-EU wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. In der Europäischen Union und gerade auch beim Urlaub in Polen ist es heutzutage durchführbar, einen Eu Fuehrerschein ohne MPU mit Garantie zu erhalten.
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