Kronberg, 26.01.2009 - Öffentliche Fördermittel sind der Turbo für den Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft. Die von der Europäischen Union über Bund, staatliche Institutionen und Förderinstitute zur Verfügung gestellten Fördergelder machen es mittelständischen Firmen möglich, ihre innovativen Maßnahmen mit günstigen Finanzmitteln zu finanzieren.
Als innovative Maßnahmen im Sinne der EU Förderrichtlinien gelten innerbetriebliche Forschung und Entwicklungen, die das Ziel haben, neue technische Verfahren oder Produkte zu schaffen, die über den gegenwärtigen Stand der technischen Entwicklung hinausgehen. Das Entwicklungsstadium der Innovation soll sich noch im vorwettbewerblichen Stadium befinden, d. h. das Produkt oder Verfahren muss noch zur Marktreife entwickelt werden. Je nach Branche, Produkt, Verfahren oder Region stehen eine Reihe verschiedener Förderprogramme zur Verfügung, die den mittelständischen Betrieben bei ihren Investitionen finanzielle Unterstützung gewähren.
Neben zinsgünstigen Darlehen am unteren Ende der Marktzins-Skala werden bei Innovationsvorhaben auch Zuschüsse gewährt. Zuschüsse sind öffentliche Beihilfen, die nicht zurückzuzahlen sind und daher die Rentabilität eines Entwicklungs- und Forschungsvorhabens wesentlich verbessern. Entsprechend dem Innovationsgrad und dem anzuwendenden Förderprogramm können Zuschüsse in einer Höhe zwischen 15 % und 75 % der Projektsumme beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Luk Linn Consulting & Coaching (*LukLinnConsulting*). Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, mittelständische Unternehmen über den Bereich der öffentlichen Fördermittel zu informieren und zu günstigen Finanzierungskonzepten zu verhelfen. Hierzu biete ich einen Gratis-Fördermitteltest in Kombination mit einer kostenfreien Erstberatung an.
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