Erholungsorte, Bäder, Kurorte und Heilbäder. Deutsche Städte schmücken sich gern mit diesen Prädikaten. Sie bescheinigen, dass auf Gesundheit bewusste Urlauber bei ihnen besonders gut aufgehoben sind. Das Reiseportal **reisen* rel= nofollow >**reisen* berichtet über die verschiedenen Auflagen, die ein Ort erfüllen muss, um einen dieser begehrten Titel zu erhalten.
Die Ursprünge des deutschen Kur-Regelwerks reichen bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Seit 1953 werden die Standards für die Titelvergabe vom Deutschen Heilbäder-Verband und dem Deutschen Tourismusverband festgelegt. Auf deren Grundlage erarbeiten die Bundesländer schließlich ihre Kurort-Gesetze. Die Kriterien, die entscheiden, ob sich ein Ort als Erholungsort, Bad, Kurort oder Heilbad bezeichnen darf, sind dort eindeutig formuliert.
Urlauber, die in einen Erholungsort reisen ( **reisen*/angebot/pauschal rel= nofollow >**reisen*/angebot/pauschal ), erwartet ein bioklimatisch günstig gelegenes Reiseziel, das mit mindestens 100 Gästebetten ganz auf Urlaub und Erholung ausgerichtet ist. Bäder zeichnen sich durch besonders natürliche Heilmittel aus. Je nach Art der Quelle wird meist zwischen Mineral-, Thermal- und Moorbädern unterschieden. Seebäder verfügen über einen ansprechenden Badestrand. Zudem ist für die Etikettierung als Bad, neben der Einrichtung von verschiedenen Ruhezonen, die Anwesenheit eines Kurarztes Pflicht. In Kurorten residieren sogar mehrere entsprechende Fachärzte. Des weiteren muss ein Kurort über ein Kurmittelhaus verfügen. Die höchste Auszeichnung für einen Ort, ist die Erlaubnis sich als Heilbad oder Heilklimatischen Kurort zu bezeichnen. Als Voraussetzung dafür muss jedoch die Heilwirkung der entsprechenden natürlichen Ressource, sei es eine Thermalquelle oder das vorherrschende Klima, wissenschaftlich bewiesen sein.
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