GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart *grprainer* führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen überstiegen und damit die Liquidation des Fonds feststehe.
In den kommenden fünf Jahren, bis 2017, soll der CS Euroreal nun abgewickelt werden, das heißt, die im Fondsvermögen vorhandenen Immobilien müssen veräußert und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Die erste Ausschüttung soll im Dezember 2012 erfolgen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Einige der Anleger sollen bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Oftmals soll diese Art der Anlage als sicher und risikofrei angepriesen worden sein. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Es kann daher empfehlenswert sein, als geschädigter Anleger einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn man sich als Anleger schlecht beraten fühlt.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese auf Schadensersatzansprüche.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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