AvD Arbeitskreis Verkehrssicherheit: Kein Alkohol am Steuer
© Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Kontrolldichte muss erhöht werden
Gesetzliche Rahmenbedingungen prüfen
Alkohol am Steuer ist und bleibt einer der größten Risikofaktoren im Straßenverkehr. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) vertritt deshalb seit langem die klare Devise "Auto? - Kein Alkohol und keine sonstigen Drogen!". Um die Straßen noch sicherer zu machen, hat sich der "AvD Arbeitskreis Verkehrssicherheit" nun auch für ein Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen und fordert zugleich, die Kontrolldichte zu erhöhen.
Alles tun, um Verkehrssicherheit zu verbessern
Zwar ist der Anteil der Alkoholunfälle seit Jahren rückläufig, dennoch besteht aus Sicht des "AvD Arbeitskreises Verkehrssicherheit" - der im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung des AvD auf dem Petersberg (Königswinter) tagte - kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. „Zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Herrn Christian Kellner, den wir als Gastreferenten begrüßen durften, sind wir uns einig, dass alles getan werden muss, um im Sinne der ’Vision Zero. Keiner kommt um. Alle kommen an.’ die Hauptunfallursachen einzudämmen. Hierzu zählt zweifelsohne die Bekämpfung von Alkohol am Steuer und damit die weitere konsequente Reduzierung der Unfallzahlen“, so der AvD Vizepräsident für Recht und Verkehr, der Göttinger Rechtsanwalt Hasso Werk.
Kontrolldichte erhöhen und rechtliche Möglichkeiten prüfen
Auch wenn die gesetzliche Umsetzung und Ausgestaltung eines Alkoholverbots noch sorgfältig zu prüfen sind, ist es wesentlich, ein Signal zu setzen. Dazu ist es aus Sicht des "AvD Arbeitskreises Verkehrssicherheit" auch unumgänglich, die Kontrolldichte zu erhöhen. Momentan wird nur ein Bruchteil aller Fahrten unter Alkoholeinfluss durch Verkehrskontrollen überhaupt entdeckt und bestraft. Eine geringe Kontrolldichte führt jedoch zwangsläufig zu einer abnehmenden Befolgung jeder Norm, was auch für ein Alkoholverbot gelten würde. Vermehrte Kontrollen würden in jedem Fall zu einer größeren Sensibilität in Sachen Alkohol am Steuer führen. Deren präventive Wirkung würde zudem alle Fahrer treffen, auch solche, die sich an die aktuellen Grenzwerte 'herantrinken'.
Nicht ganz nachvollziehbar erscheint dem "AvD Arbeitskreis Verkehrssicherheit" im Übrigen die derzeit bestehende rechtliche Situation: Ab einem Promillewert von 0,3 und hinzukommenden alkoholtypischen Ausfallerscheinungen wird ein Straftatbestand erfüllt. Hingegen wird eine Alkoholfahrt mit einem Wert von 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen „nur“ als Ordnungswidrigkeit gewertet. AvD Vizepräsident Hasso Werk: „Diese Differenzierung mag aus juristischer Sicht zwar seine Berechtigung haben, ist einem Laien jedoch nur schwer vermittelbar.“ Deshalb fordert der "AvD Arbeitskreis Verkehrssicherheit" hier eine konsequentere und klarere Linie.
Da eine 0,0 Promille-Grenze schon allein aufgrund der immer feineren Nachweismöglichkeiten nicht durchsetzbar ist, sollte und muss es jedoch bei einem Alkoholverbot einen Toleranzbereich geben. Denn es kann beispielsweise physiologische Reaktionen geben, die zu minimalen Alkohol-Konzentrationen im Körper führen, ohne dass Alkohol konsumiert wurde. Zudem ist in diversen Medikamenten Alkohol enthalten, nach deren Einnahme man ebenfalls geringe Rückstände im Blut messen kann.