Der Vorstand des Vereins teilt mit, dass das von Ex-Mitglied Günter Klefenz losgetretene Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand endgültig eingestellt worden ist.
Aus dem Schreiben an den Vorstand:
"die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren am 15.08.2011 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil eine Straftat nicht nachzuweisen ist.
Die gegen den Einstellungsbescheid eingelegte Beschwerde des Anzeigenden ist durch die Generalstaatsanwaltschaft am 01.11.2011 im Wege der Dienstaufsicht als unbegründet zurückgewiesen worden.“
Wir können uns nun wieder ausnahmslos den wichtigen Dingen des Lebens zuwenden: Dem Kampf um eine Entschädigung für die Überlebenden bundesdeutscher Kinder- und Jugendheimhöllen, die diesen Namen verdient hat und uns gerecht wird.
Der Hilfe und Unterstützung von ehemaligen Heimkindern, die sich mit Ihren Sorgen und Problemen bei uns melden.