Nicht alles, was unterm Weihnachtsbaum gelegen hat, erfreut die Person, der es geschenkt wurde. Manches ist doppelt, Textilien passen oft nicht – und hin und wieder hat der Schenkende einfach einen ganz anderen Geschmack als der Beschenkte.
Hat man einen Bon von dem Geschäft, in dem das Geschenk gekauft wurde, kann man das Geschenk in den meisten Fällen dort umtauschen. Viele Geschäfte nehmen Geschenke nach den Feiertagen aus Kulanz zurück. Sie müssen allerdings nicht das Geld auszahlen, sondern können den Erstattungsbetrag als Gutschein ausstellen oder gegen andere Neuware verrechnen.
Ist das Geschenk online und kurz vor dem Fest gekauft worden, hat der Kunde ein vierzehntägiges Rückgaberecht und kann den Artikel ohne Angabe eines Grundes zurücksenden. Dabei muss man allerdings beachten, dass zum Beispiel CDs und DVDs noch in der versiegelten Hülle stecken. Das Porto für die Rücksendung bekommt der Kunde ab einem Warenwert von 40 Euro durch den Händler erstattet.
Gerade bei schenkenden Verwandten und Freunden, die nicht in der Nähe wohnen und bei denen man nicht weiß, wo das Geschenk gekauft wurde, ist der Umtausch des Geschenks im Geschäft mit zu hohem Aufwand verbunden und irgendwie möchte man dem Schenkenden das Geschenk ja auch nicht wieder mitgeben. Beim Verkauf über Online-Marktplätze wird nicht immer der reale Wert erreicht und viele haben auch beim Verkauf eines Weihnachtsgeschenks ein schlechtes Gewissen.
Eine Möglichkeit, das Geschenk doch noch zu tauschen, bietet zum Beispiel der Online-Marktplatz *amprice*. Hier gibt es die Möglichkeit ein Tauschangebot zu erstellen, bei dem man das Geschenk schnell einstellen und angeben kann, was man gerne für das Geschenk eintauschen möchte. So wandelt sich das ungeliebte oder doppelt vorhandene Geschenk innerhalb weniger Tage in ein Wunschgeschenk und erfreut zwei Tauschpartner.