Viele Versicherungsgesellschaften spezialisieren sich nur auf das Gebiet der Autoversicherung. Dabei fallen in dieses Gebiet alle Versicherungen an, die mit dem Kraftfahrzeug zu tun haben. Egal ob Pkw, Motorrad, Lkw oder Oldtimer – das Kfz wird versichert. Doch nicht nur die seit 2009 als Pflicht angesehene Kfz Haftpflichtversicherung zählt zu den Versicherungen, sondern auch Versicherungen wie die Kaskoversicherung, unterteilt in Teil- und Vollkasko, die Insassenunfallversicherung und mehr. Allgemein werden die Kfz Versicherungen aber in die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung unterteilt. Mehr zu der Unterteilung gibt es auf *kfzversicherungen-spartipp*/autoversicherung.html rel= nofollow >kfzversicherungen-spartipp....p*/autoversicherung.html .
Die 2 verschiedenen Gruppen der Autoversicherung unterscheiden sich nicht nur darin, dass die Kfz Haftpflichtversicherung anders als die Kasko Pflicht ist, sondern auch in den Leistungsgrenzen und Schadensursachen. Grundsätzlich gilt, dass die Kfz Haftpflichtversicherung eintritt, wenn man Dritten Schaden zufügt. Die Kaskoversicherung ist dagegen dazu da, Schäden zu übernehmen, die man selbst an seinem eigenen Fahrzeug verursacht sowie diejenigen, die durch andere Einflüsse entstehen. Dazu zählen Wildunfälle, Marderbisse, Vandalismus, Überschwemmungen und so weiter. Im Kaskobereich wird noch einmal Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Wesentlich ist jedoch, dass Teilkasko nur einen Teil der Vollkasko, und somit eine niedrigere Stufe, ist.
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist aus diesem Grunde in Deutschland gesetzlich vorgegeben, dass wenn man anderen einen Schaden zufügt, dieser auch erstattet werden muss. Demnach muss vorausgesetzt sein, dass der Geschädigte berechtigte Ansprüche gegenüber dem Verursacher hat. So übernimmt die Versicherung Kosten für Schäden, welche an den Geschädigten entstanden sind. Dazu zählen nicht nur Schäden am Fahrzeug selbst, sondern auch an den Personen. Dennoch sollte man vorsichtig sein, wo die Leistungsgrenze der Kfz Haftpflichtversicherung liegt. Nicht immer übernimmt sie alle Kosten. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden schuldhaft verursacht hat. Um eine falsche Kfz Haftpflichtversicherung ausschließen zu können, lohnt sich ein Versicherungsvergleich wie der auf *kfzversicherungen-spartipp*. Besonders denjenigen, die die Kfz Haftpflichtversicherung direkt online abschließen, sind günstige Tarife gesichert.