Viele Betroffene äußern sich bezüglich ihrer < **pflege*/24-stunden-pflege title= 24-Stunden-Pflege >24-Stunden-Pflegedienste</a> negativ.
Ein Grund dafür ist die lange Zeit fehlende Zertifizierung solcher Anbieter. Das hat sich in der Zwischenzeit allerdings geändert, nur ist dieses Zertifikat für Pflegedienstleister noch weitgehend unbekannt. Die Wahl der richtigen Pflegeperson nimmt viel Zeit in Anspruch und sollte nicht überhastet getroffen werden.
Qualitätssicherung durch DIN ISO 9001 Zertifizierung
Diese Norm über das Qualitätsmanagement gibt Auskunft über die Anforderungen des Managementsystems eines Unternehmens, zu denen sich es sich verpflichtet hat. Ziel ist es, einem Branchen –Standard zu entsprechen oder diesen zu übertreffen und auf lange Zeit anzuheben. Sollte die Motivation nicht intrinsisch sein, so kann die Vorlage gegenüber Dritten ein guter Grund sein, solch eine Verpflichtung einzugehen (Öffentlichkeitswirksamkeit). Oder man möchte seine hohen Standard aus persönlichen Gründen durchsetzen.
• Rund-um-die-Uhr Betreuung für Zuhause (24 Stunden/7 Tage in der Woche – im Zweifel Ersatz mit Kooperationspartner für kurze Zeiträume und nicht zu häufig (z.B. nur Sonntags, aber Verlässlichkeit ist gerade bei älteren Menschen ein wichtiges Kriterium)
• Bereits zahlreiche Vermittlungen von Betreuungskräften (wünschenswert)
• Langjährige Erfahrung - sicheres und geprüftes System
• Alle BetreuerInnen sind in Deutschland angemeldet und kranken- und haftpflichtversichert
• Qualitätssicherung durch DIN ISO 9001 Zertifizierung
• Keine übertriebenen Kosten
• Transparente, soziale und unabhängige Beratung
• Entlastung von bürokratischem Aufwand
Jährlich finden kleine Prüfungen statt, die als Überwachungsaudits bezeichnet werden. So kontrolliert eine unabhängige Instanz, ob der Pflegeanbieter die Anforderungen einhält.
Wer einen Pflegedienst engagieren möchte, der sollte sich vorher ausreichend informieren. Ein Wechsel ist immer schwierig, besonders wegen der Übergangszeit in der auf die 24-Stunden Betreuung oft nicht verzichtet werden kann.. Nutzen sie Ihre Freiheit bei der Wahl ihrer Pflegeperson! (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.06.2007 - L 8 P 10/05 -)